Aufwandspauschale
Da wir auch für unsere Vertragskunden unser bestmögliches Service bieten möchten, dies aber bei der Abwicklung von KFZ Versicherungen mit erheblichem Aufwand verbunden ist, erlauben wir uns als AVS einmalig Euro 50,- als Entschädigung für unsere Aufwände einzuheben. Diese Aufwandsentschädigung entfällt, wenn Sie sich für ein weiteres Produkt unseres Produktportfolios entscheiden.